Die EU-Kommission hat vergangene Woche entschieden, dass Nordrhein-Westfalen und Sachsen bis am 11.Juni 2011 Zeit haben, die Vorschriften betreffend Luftqualität zu sichern. Sie sind somit bis zu diesem Datum von der verpflichtenden Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte (an maximal 35 Tagen darf die Luftbelastung durch Feinstaubpartikel mehr als 50 Mikrogramm pro Kubrikmeter sein) ausgenommen.
Solche Ausnahmen werden nur genehmigt, wenn die EU-Länder nachweisen können, dass sie griffige Massnahmen gegen die Feinstaubbelastung treffen. Zudem müssen sie aufzeigen, dass bis 2005 ebenfalls wirksame Massnahmen zur Senkung der Feinstaubbelastung ergriffen haben. Die betroffenen Länder müssen ausserdem einen Luftqualitätsplan zur Erreichung der Grenzwerte für Feinstaub bis Juni 2011 aufstellen.
Quelle: www.actu-environnement.com, www.verkehrsrundschau.de, www.beck-aktuell.de