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Feinstaub aus Holzheizungen

06.12.11 /

In einer gemeinsamen Medienmitteilung vom BAFU und Cercl’Air des 09.11.11 wird mitgeteilt, dass 16% der schweizerischen Feinstaubemissionen aus Holzheizungen stammen. Dies ist die Hauptquelle nebst den Emissionen aus dem Strassenverkehr.

Diese Emissionen gefährden die Gesundheit und müssen gesenkt werden. Am 8. und 9. November 2011 luden das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Cercl'Air zu einer gemeinsamen Tagung nach Ittigen (BE) ein, um eine Standortbestimmung über Staubfilter für kleine Holzheizungen vorzunehmen und den Vollzug der Gesetzgebung über Holzfeuerungen zu erörtern.

Im 2006 vom Bundesrat lancierten Aktionsplan Feinstaub wurde ein Kapitel den Holzfeuerungen gewidmet. Für kleine Feuerungsanlagen (Cheminées, Heizungen für einzelne Wohnungen, Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser mit einer Leistung unter 70 Kilowatt) wurde zusätzlich zu den europaweit geltenden Normen ein Konformitätsnachweis eingeführt, der die Einhaltung der Feinstaub- und Kohlenmonoxidgrenzwerte nach Luftreinhalte-Verordnung (LRV) bestätigt. Für Anlagen mit einer Leistung über 70 Kilowatt (kW) werden die Emissionsgrenzwerte seit 2007 bis 2012 schrittweise gesenkt.

Vier Jahre nach der Änderung der LRV, mit der diese Massnahmen konkretisiert wurden, nahmen das BAFU und die Schweizerische Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute (Cercl'Air) eine Standortbestimmung vor.

Für kleine Holzheizungen ist vor allem der sachgemässe Betrieb entscheidend. Die Tagung zeigte, dass die Spannweite zwischen lufthygienisch schlechten und guten kleinen Holzfeuerungen gross ist. Der Feinstaubausstoss kleiner Heizungen lässt sich aber wirksam verringern, indem auf die Funktionstüchtigkeit und den sachgemässen Betrieb der Anlage geachtet und ausschliesslich geeignetes Brennmaterial verwendet wird.

Ein anderes Ziel ist es, die Konzipierung und den Betrieb von mittleren bis grossen Anlagen zu verbessern. Die Erfahrungen beim Vollzug der LRV-Bestimmungen für mittelgrosse und grosse Holzfeuerungen haben gezeigt, dass selbst bei neuen Anlagen die Grenzwerte bei Normalbetrieb nicht immer eingehalten werden. Die Gründe dafür liegen häufig in Konzeptionsmängeln und beim unsachgemässen Betrieb der Anlagen. Für die Verringerung der Feinstaubemissionen aus solchen Anlagen sind daher Qualitätssicherungsmassnahmen von entscheidender Bedeutung.

 

Quelle: BAFU