Die Lösung des Problems der Feinstäube aus Dieselmotoren ist einfach: Sie heisst Partikelfilter. Doch seit Jahren äussert sich der Bundesrat sehr zurückhaltend, was die systematische Ausrüstung mit Filtern anbelangt.
Allerdings sind, solange gesetzliche Vorschriften fehlen, auch andere Ansatzpunkte möglich. Detailliert beschrieben sind sie in den Kapiteln DeNOx und Emissionsnormen.
Umweltzonen sind eine vielversprechende Lösung für Städte, die bei einem anderen Punkt ansetzt. Nur Fahrzeuge, die von den Städten definierte Mindeststandards bezüglich Emissionen erfüllen, dürfen in die ausgeschilderten Zonen einfahren. Das Konzept Umweltzone setzt sich europaweit immer mehr durch.
In seinem Papier "Feinstaub: Empfehlungen des VCS" vom 10. Januar 2008 nennt der VCS Schweiz verschiedene weitere Massnahmen zur Partikelreduktion.
Genannt werden langfristige Massnahmen wie ein Fahrverbot für Lastwagen der EURO-0-Norm, die Ausdehnung der LSVA auf tiefere Gewichtskategorien, Geschwindigkeits-beschränkungen oder die Erneuerung der Massnahmenpläne zur Luftreinhaltung.
Kurzfristige Massnahmen sind Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Dieselfilter, temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen oder der alternierende Verkehr, bei welchem an gewissen Tagen nur Fahrzeuge mit geraden oder nur mit ungeraden Nummernschildern zirkulieren dürfen.
Partikelfilter und DeNOx-Katalysator. Sie entgiften die Abgase aus den Dieselmotoren.
Umweltzonen (LEZ). Sie sind wirksam, verursachergerecht und effizient.