Um Zonen mit Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge einzuführen, braucht man zuverlässige Daten über den Verschmutzungsgrad jedes Fahrzeugs, nach denen diese in so genannte Schadstoffklassen eingeteilt werden. In Deutschland werden Plaketten für die Schadstoffgruppen 2 (rot – am meisten verschmutzende Fahrzeuge), 3 (gelb) und 4 (grün) abgegeben, die deutlich sichtbar am Fahrzeug anzubringen sind. Die grössten Verschmutzer der Klasse 1 erhalten keine Plakette. Die Plaketten beziehen sich auf die EURO-Normen. Ein Fahrzeug, das EURO4 erfüllt, oder EURO3 mit nachgerüstetem Partikelfilter, erhält eine Plakette der Schadstoffgruppe 4 (grün). Für die anderen Schadstoffgruppen verhält es sich analog.
| Plakette: | |||
| Minimale Anforderung für Dieselfahrzeuge |
EURO2 ou EURO1 mit Partikelfilter | EURO3 ou EURO2 mit Partikelfilter | EURO4 ou EURO3 mit Partikelfilter |
| Ausschluss der Dieselfahrzeuge, die älter sind als: |
1992 | 1996 | 2000 |
| Minimale Anforderung für Benziner |
EURO1 mit geregeltem Katalysator |
Die in Deutschland für alle Personen und Lastwagen gültigen Umweltplaketten
Die Städte können selber regeln, welche Fahrzeugkategorien in den Umweltzonen erlaubt sind und welche nicht. Die Umweltzone der Stadt Köln ist seit dem 1.1.2008 in Betrieb und lässt momentan Fahrzeuge mit Plaketten der Klassen 2, 3 und 4 passieren. Ab 2010 werden nur noch die Klassen 3 und 4 zugelassen. In der Schweiz werden die Fahrzeuge schon heute im Fahrzeugausweis in Emissionskategorien eingeteilt. Diese Kategorien kann man bei der Einführung von Plaketten benützen.
Für die Einführung einer neuen Signalisation ist der Bund zuständig. In der Schweiz sind alle Strassen grundsätzlich öffentlich zugänglich. Ein Verbot für bestimmte Fahrzeugtypen muss also auf Ebene des Bundesgesetzes oder gar auf Verfassungsebene geändert werden. Es sind aber auch Pilotversuche denkbar.

