Politik

Auf eidgenössischer Ebene hat Franziska Teuscher, Berner Nationalrätin der Grünen, Mitte Dezember 2009 eine Interpellation zum Thema Umweltzonen eingereicht. Darin wird der Bundesrat beauftragt, sich vertieft mit Umweltzonen zu befassen. Teuscher fordert den Bundesrat auf, diese Lücken zu schliessen.

Der Bundesrat hat im Februar 2010 entschieden, die Annahme dieses Postulats zu beantragen. In seiner Antwort erklärt der Bundesrat, dass für die Einrichtung von Umweltzonen ein nationales Signal zur Verfügung gestellt werden und ein System entwickelt werden müsste, um die Fahrzeuge entsprechend ihrem Abgasverhalten zu kennzeichnen. Weiter ist in der Antwort zu lesen, dass die erforderlichen Rechtsänderungen momentan in Vorbereitung sind und dass diese Mitte Jahr in Anhörung gegeben werden sollen. 

Ausserdem werden zurzeit die Bereitstellung von bundesweit einheitlichen Kriterien und Voraussetzungen sowie die Anpassung der notwendigen Rechtsgrundlagen für die Einrichtung von Umweltzonen in stark belasteten Regionen geprüft. Dies erwähnte Bundesrat Leuenberger am traditionellen Vierertreffen der deutschsprachigen Umweltminister im Juni 2008.

Angesichts der Luftbelastung durch Feinstaub und insbesondere Dieselruss wurde vom Bund zudem ein Aktionsplan erarbeitet, welche die nachhaltige Reduktion der Schadstoffe zum Ziel hat. Seit dem 16. Januar 2006 sind 9 Massnahmen unter der Federführung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK in Erarbeitung. Mit Beschluss vom 16. Juni 2006 hat der Bundesrat die zuständigen Departemente mit der Umsetzung von 5 weiteren Massnahmen mit Schwerpunkt Dieselruss beauftragt. Diese betreffen leichte Diesel-Motorwagen, Dieselfahrzeuge des öffentlichen Verkehrs, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Dieselfahrzeuge des Militärs und der Verwaltung sowie schwere Nutzfahrzeuge.

Bedauerlicherweise wurde das vom VCS geforderte Filterobligatorium für alle Dieselfahrzeuge nicht in den Plan aufgenommen und auch das Thema Nachrüstung wurde nicht erwähnt.
Der Bundesrat beschloss jedoch, eine vorgezogene Einführung der Euro-5-Abgasnorm für alle leichten Dieselfahrzeuge bei der WTO, der EU und der EFTA zu beantragen. Damit hätten die Russpartikel-Emissionen bei Diesel-Personenwagen bereits ab Januar 2007 auf 5 mg/km gesenkt werden müssen, was ohne Partikelfilter kaum machbar gewesen wäre. Die Reaktionen der EU und der WTO waren allerdings kritisch und nachdem sich der Bundesrat lange in Schweigen gehüllt hatte, entschied er am 30.05.2007 auf eine vorzeitige Einführung zu verzichten. Die Norm tritt somit für alle Fahrzeuge per 1.9. 2009 in Kraft. Es ist bedauerlich, dass der Bundesrat nicht den Mut aufbrachte, die vorzeitige Einführung durchzusetzen.

Als Teil des Aktionsplans wurden Kriterien für energieeffiziente und emissionsarme Fahrzeuge KeeF erarbeitet, die eine ökologische Klassifizierung der Fahrzeuge ermöglichen soll. Geplant ist, auf Basis dieser Klassifizierung 2010 eine Umweltetikette einzuführen, welche die heutige Energieetikette ersetzen und auch zukünftige Schweizer Umweltzonen regeln wird. Gemäss VCS sind die Kriterien, die der Ständerat in der Umweltetikette vorschlägt (und die beim Bonus-System zur Anwendung kommen), viel zu kompliziert und zu grosszügig. Viele Modelle, die in den Genuss eines Bonus kommen, sind weit davon entfernt, «grün» zu sein.

Weiter erliess der Bundesrat im September 2006 eine neue Bestimmung im Bereich des öffentlichen Verkehrs: Die Mineralölsteuer wird ab 2007 nur noch denjenigen Transportunternehmungen des ÖV vollständig zurückerstattet, welche ihre Dieselbusse mit Partikelfiltern ausgerüstet haben.

Die Kantone haben als Ergänzung des Aktionsplans das Interventionskonzept Feinstaub mit temporären Massnahmen bei hohen Luftbelastungen beschlossen. Das Konzept besteht aus einer Informationsstufe und zwei Interventionsstufen. Ausgelöst werden die einzelnen Stufen, wenn die Kriterien der so genannten Auslösungswerte erfüllt sind.

Auf internationaler Ebene hat das Europäische Parlament in Strassburg entschieden, die Euro-5-Norm per 01.09.2009 einzuführen. Bis dann müssen sämtliche neu in Verkehr gesetzten Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern ausgerüstet sein. Die Produzenten von Partikelfiltern, Dieselpersonenwagen und dieselbetriebenen Nutzfahrzeugen sind direkt angesprochen. Ende 2008 wurden zudem die neuen Schadstoffgrenzen für Lkw verabschiedet. Die Abgasnorm Euro VI soll Ende 2013 in Kraft treten.