Seitdem der Bundesrat am 1. März 1998 in der Luftreinhalteverordnung (LRV) den Grenzwert für Feinstaub festgelegt hat, gelten 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als Jahresmittel-Grenzwert. Der Tagesmittel-Grenzwert von 50 μg/m3 dürfte nicht mehr als ein Mal pro Jahr überschritten werden.
2007 geschah genau dies aber noch und noch: 40 Mal in Bern, 79 Mal in Bioggio oder gar 97 Mal in Chiasso. Die gemessenen Tagesmittelwerte sind alarmierend: 142 μg/m3 bzw. 116 μg/m3 wurden in Chiasso bzw. in Lugano im Jahr 2007 verzeichnet. Und: Eine Besserung scheint sich nicht abzuzeichnen. Der Tagesmittelgrenzwert wurde zum Beispiel in Bern im ersten Halbjahr 2009 schon 19 Mal überschritten.
Die gesetzlich fixierten Ziele sind also noch immer weit von ihrer Erreichung entfernt. Dabei lässt die LRV keine Zweifel an der Krebs erregenden Wirkung von Dieselruss.
Noch immer beziehen sich die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) auf die Masse (μg/m3) und lassen die Anzahl Partikel unberücksichtigt. Gerade bezüglich der hoch gefährlichen ultrafeinen Partikel wäre die Anzahl aber aussagekräftiger.
| Grenzwert | Mikrogramm/m3 | Erlaubte Überschreitung | ||
|---|---|---|---|---|
| CH* | EU** | CH* | EU* | |
| Tagesgrenzwert | 50 | 50 | 1 | 35 Tage / Jahr |
| Jahresgrenzwert | 20 | 40 | ||
* Die Schweizer Grenzwerte gelten seit dem 01.03.1998.
** Diese Grenzwerte gelten in der EU seit 01.01.2005. Ab 2010 darf der Tagesgrenzwert nur noch an 7 Tagen überschirtten werden und der Jahresgrenzwert wird auf 20 μg/m3 gesenkt.