Die für Personenwagen gültige Euro 4-Norm läuft in Jahr 2009 aus. Die Einführung der Euro 5-Norm ist auf 01.09.2009 festgelegt, wobei der Grenzwert von Feinstaub bei Personenwagen mit Dieselmotor um 80 % herabgesetzt wird. Diese Reduktion auf 0.005 g/km ist ohne Filter nicht möglich.
Mit der Euro 5- und Euro 6-Norm gelten neu auch PM-Grenzwerte für benzinbetriebene Personenwagen (0.005 g/km) und leichte Nutzfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (0.005 g/km).
Die Abgasnorm Euro VI für Lastwagen tritt voraussichtlich Ende 2013 in Kraft. Im Vergleich zum momentan geltenden Standard Euro V soll der Grenzwert für Partikel neu auf 0.01 g/kWh herabgesetzt und die Stickoxidemissionen um 80 % reduziert werden. Zusätzlich soll mit der Euro 6-Norm erstmals eine maximale Partikelzahl festgelegt werden, wodurch die besonders gesundheitsschädlichen, ultrafeinen Partikel begrenzt werden. Mit diesen Grenzwerten wird der geschlossene Partikelfilter bei neuen Diesel-Lkw Ende 2013 Pflicht.
Technisch ist es längst möglich, viel tiefere Grenzwerte als von den Euro-Normen vorgeschrieben einzuhalten. In einem Langzeittest beispielsweise hat das Umweltbundesamt Berlin zusammen mit dem Automobilclub ADAC beim Filtersystem Peugeot/ Citroën einen Partikelausstoss von lediglich 0,001 g/km gemessen.
| Abgasnorm | Inkrafttreten | Pw | Lkw | ||
|---|---|---|---|---|---|
PM (g/km) |
NOx (g/km) |
PM (g/kWh) |
NOx (g/kWh) |
||
| Euro 2 | 10.1996 |
0.08-0.1² |
0.7-0.9² |
0.15 |
7 |
| Euro 3 | 01.2001 / 10.2000¹ |
0.05 |
0.5 |
0.10 |
5 |
| Euro 4 | 01.2006 / 10.2005¹ |
0.025 |
0.25 |
0.02 |
3.5 |
| Euro 5 | 09.2009 / 10.2008¹ |
0.005 |
0.18 |
0.02 |
2 |
| Euro 6 | 09.2014 / 2013¹ |
0.005 |
0.08 |
0.01 |
0.4 |
¹ Pw/ Lkw
² Stufenweise Einführung oder Unterschiede nach Unterkategorien