Emissionsnormen

Die für Personenwagen gültige Euro 4-Norm läuft in Jahr 2009 aus. Die Einführung der Euro 5-Norm ist auf 01.09.2009 festgelegt, wobei der Grenzwert von Feinstaub bei Personenwagen mit Dieselmotor um 80 % herabgesetzt wird. Diese Reduktion auf 0.005 g/km ist ohne Filter nicht möglich.

Mit der Euro 5- und Euro 6-Norm gelten neu auch PM-Grenzwerte für benzinbetriebene Personenwagen (0.005 g/km) und leichte Nutzfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (0.005 g/km).

Die Abgasnorm Euro VI für Lastwagen tritt voraussichtlich Ende 2013 in Kraft. Im Vergleich zum momentan geltenden Standard Euro V soll der Grenzwert für Partikel neu auf 0.01 g/kWh herabgesetzt und die Stickoxidemissionen um 80 % reduziert werden. Zusätzlich soll mit der Euro 6-Norm erstmals eine maximale Partikelzahl festgelegt werden, wodurch die besonders gesundheitsschädlichen, ultrafeinen Partikel begrenzt werden. Mit diesen Grenzwerten wird der geschlossene Partikelfilter bei neuen Diesel-Lkw Ende 2013 Pflicht.

Partikelgrenzwerte für Dieselfahrzeuge

Technisch ist es längst möglich, viel tiefere Grenzwerte als von den Euro-Normen vorgeschrieben einzuhalten. In einem Langzeittest beispielsweise hat das Umweltbundesamt Berlin zusammen mit dem Automobilclub ADAC beim Filtersystem Peugeot/ Citroën einen Partikelausstoss von lediglich 0,001 g/km gemessen.

Grenzwerte für Dieselfahrzeuge:

Abgasnorm Inkrafttreten Pw Lkw
   
PM (g/km)
NOx (g/km)
PM (g/kWh)
NOx (g/kWh)
Euro 2
10.1996
0.08-0.1²
0.7-0.9²
0.15
7
Euro 3
01.2001 / 10.2000¹
0.05
0.5
0.10
5
Euro 4
01.2006 / 10.2005¹
0.025
0.25
0.02
3.5
Euro 5
09.2009 / 10.2008¹
0.005
0.18
0.02
2
Euro 6
09.2014 / 2013¹
0.005
0.08
0.01
0.4

¹ Pw/ Lkw
² Stufenweise Einführung oder Unterschiede nach Unterkategorien