Umweltzonen (LEZ)

Die Forderungen des VCS

Der VCS unterstützt die Idee der Umweltzonen und jede Initiative, um ihre Einführung zu klären oder zu testen. Aus Sicht des VCS ermöglichen solche Zonen die Verminderung der Schadstoffe (PM10 und Stickoxide) sowie der Lärmbelästigung in den Stadtzentren und/oder Agglomerationen. Zudem können sie eine schnellere Erneuerung des Fahrzeugparks bewirken, da die Konsumentinnen und Konsumenten, wenn sie weiterhin die Zone benützen wollen, sauberere Fahrzeuge kaufen. Gleichzeitig wird der Einbau von Filtern und Katalysatoren in ältere Modelle, vor allem bei den Lastwagen, gefördert. Auch ein Umstieg vom privaten auf den öffentlichen Verkehr ist denkbar.

Der VCS fordert Eingriffe auf verschiedenen Ebenen:

  • Die Schweizer Städte sollen die Möglichkeiten prüfen, Umweltzonen einzuführen, damit die Grenzwerte eingehalten werden und die Gesundheit der Bevölkerung verbessert wird.
  • Die Umsetzung von Pilotprojekten in Städten mit unterschiedlichen Situationen soll vorangetrieben werden. Diese Projekte können danach bei Bedarf unbefristet verlängert werden. Der Bund und die Kantone sollen die Umsetzung solcher Projekte in interessierten Städten erleichtern (indem sie zum Beispiel den Städten die Zuständigkeit für die Strassen abtreten). Eine schrittweise Einführung ist wünschbar, denn damit können die Städte mit minimalen Investitionen erste Erfahrungen sammeln.
  • Die Art der betroffenen Fahrzeuge wird je nach Verbesserungspotenzial der Luftqualität in der Region bestimmt. Um eine grössere Akzeptanz der Massnahme zu erreichen, kann die Wahl der zu verbietenden Fahrzeuge auch schrittweise erfolgen, angefangen bei den schadstoffreichsten und ältesten (zum Beispiel den Lastwagen und den Fahrzeugen der EURO-0-Kategorie).
  • Die Einsetzung einer Umweltzone muss Möglichkeiten alternativer Fahrwege beinhalten und von einer besseren Qualität der öffentlichen Verkehrsmittel begleitet sein, um den Umstieg zu erleichtern und zu fördern.
  • Der Bund muss ohne Verzögerung ein ökologisches Klassifizierungssystem für alle Fahrzeuge definieren, auf dem die Zugangsregelung für Fahrzeuge zu Umweltzonen basiert und das deren Kontrolle ermöglicht.
  • Der Anreiz zum nachträglichen Einbau von Abgasfiltersystemen (geschlossener Partikelfilter und DeNOx-Katalysator) muss auf Bundes- und Kantonsebene gefördert werden.