
Europaweit haben über 70 Städte in acht Ländern Umweltzonen (Low Emission Zones) eingeführt oder sind an der Vorbereitung. Dabei gibt es verschiedenste Modelle, angepasst an die besonderen gesetzlichen, politischen und sonstigen Verhältnisse vor Ort.
Umweltzonen begrenzen die Zufahrt von stark umweltbelastenden Fahrzeugen durch Verbote (in einzelnen Fällen auch durch Gebühren). Die Gebiete beschränken sich meist auf die immissionsbelasteten Stadtzentren und sind in der Regel permanent gültig. Es gibt auch Beispiele für Beschränkungen auf Autobahnen (Österreich, Italien) oder zeitliche Limitierungen. Umweltzonen existieren bzw. sind geplant in Grossstädten wie London (zusätzlich zum Road Pricing), Berlin oder Mailand sowie in Gemeinden wie Pleidelsheim (Deutschland) mit einer Bevölkerung von nur 6300 Menschen.
In der Regel sind Umweltzonen das ganze Jahr rund um die Uhr gültig. Nur in Italien gibt es Umweltzonen, die ausschliesslich im Winter gelten. Theoretisch sind auch Umweltzonen denkbar, die nur bei besonders hohen Luftbelastungen aktiv sind. Eine Studie für die Stadt Zürich zeigt jedoch, dass zeitlich beschränkte Umweltzonen nur einen sehr geringen Nutzen aufweisen.
Alle Umweltzonen in Europa verwenden die EURO-Emissionsstandards, die momentan von EURO1 bis EURO4 reichen. Zum Teil gelten auch zusätzliche Altersbeschränkungen für Fahrzeuge. Die EURO-Normen setzen sich aus Emissionsgrenzwerten für PM10 und NOx zusammen. Einige Umweltzonen verlangen die Erfüllung beider Werte, andere beziehen sich nur auf PM10.
In den meisten Zonen müssen Dieselfahrzeuge gegenwärtig EURO2 oder EURO3 erfüllen. In den deutschen und italienischen Umweltzonen gilt dies für alle Fahrzeuge, in den anderen Ländern jeweils nur für Lastwagen. In fast allen Fällen wird in den nächsten Jahren eine Verschärfung Richtung höherer EURO-Standards erfolgen. So wird EURO4 (PM) für alle Dieselfahrzeuge in Berlin ab 1.1.2010, in London ab 2012 obligatorisch – dort allerdings nur für Lastwagen. In Zonen, in denen auch Limiten für Benzinfahrzeuge eingeführt sind, gilt gegenwärtig überall EURO1. Je nach durchschnittlichem Alter des Fahrzeugparks bieten sich unterschiedliche Regelungen an. In der Schweiz sind durchaus strengere Normen denkbar.
Die meisten Regelungen erlauben die Nachrüstung älterer Fahrzeuge mit Partikelfiltern. In Schweden, Norwegen und Österreich sind aber keine Nachrüstungen erlaubt.
Es gibt Umweltzonen, in denen auch stärker verschmutzende Fahrzeuge zugelassen werden, wenn sie eine besondere (häufig sehr hohe) Gebühr bezahlen (in London 300 Pfund pro Tag für Lastwagen, die EURO3 nicht erfüllen). Auch in Mailand und Norwegen gelten abgestufte Gebühren für unterschiedliche EURO-Kategorien.
Denkbar ist in Zukunft auch die zusätzliche Berücksichtigung weiterer Schadstoffe.
Alle Umweltzonen treffen Regelungen bezüglich Diesel-Lkws über 3,5 Tonnen. Für Busse und Cars gelten z.T. andere Regelungen. In London müssen ab 2010 auch Kleinbusse mit über 1,205 Tonnen (Leergewicht) und Minibusse mit mehr als acht Plätzen EURO3 (PM) erfüllen. Personenwagen sind nur in Italien und Deutschland betroffen, in Italien auch Motorräder.
Erwünscht ist auch ein Einbezug von Baumaschinen (Partikelfilterobligatorium).
Die Grösse der Umweltzone hängt von den örtlichen Verhältnissen und den politischen Zielen ab. In London schliesst die Low Emission Zone ganz Greater London mit 1600 km2 ein, was fast der Fläche des Kantons Zürich entspricht. In Berlin umfasst die Umweltzone den Innenstadtbereich, 88 von insgesamt 892 km2 Stadtfläche. Andere Beispiele beinhalten ein enger gefasstes Stadt- oder Ortszentrum, Gruppen von Gebieten oder einzelne Strassen, wie die Brenner-Autobahn in Österreich und Italien. Werden die Zonen zu klein gewählt, ist die Gefahr von Umfahrungsverkehr grösser.
In der Regel erleichtern nationale Regelungen die Umsetzung und Übersichtlichkeit von Umweltzonen. Diese können einheitliche Emissionsstandards, die Bezeichnung der betroffenen Fahrzeuge, die Kennzeichnung und Signalisation, die Nachrüstmöglichkeiten mit Partikelfiltern oder die finanzielle Unterstützung betreffen. Es sind aber auch lokale oder regionale Regelungen respektive Abweichungen möglich, ebenso wie räumlich und zeitlich beschränkte Pilotversuche.
Die Kontrolle fällt recht unterschiedlich aus. Sie reicht von der manuellen Überprüfung von (lokalen oder landesweiten) Aufklebern auf der Windschutzscheibe, der Überwachung mit Kameras bis hin zu Transpondern (Zugangskontrolle über Funkkommunikation).
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass eine frühzeitige und umfassende Informationspolitik ein wesentlicher Bestandteil für eine erfolgreiche Umsetzung von Umweltzonen ist. Je nach örtlichen Verhältnissen gehören auch Konsultationen und/oder Vernehmlassungen dazu.
Bei der Regelung der Ausnahmen können verschiedene Aspekte berücksichtigt werden: Bestimmte Fahrzeugkategorien (Motorräder, Oldtimer), Personengruppen (Anwohner, Gewerbebetriebe, Behinderte), öffentliche Dienste (Polizei, Ambulanz, Feuerwehr, Kehrichtwagen) oder ganz bestimmte Härtefälle. In einzelnen Umweltzonen werden gegen Entrichtung einer Gebühr auch Ausnahmen gewährt.
In der Regel bedeuten die Einnahmen aus dem Verkauf der Plaketten nur einen Unkostenbeitrag. Im Unterschied zum Road Pricing geht es bei den Umweltzonen nicht um die Erhebung von Gebühren. Es werden aber, wie etwa in Norwegen, die Einnahmen auch für den Strassenunterhalt verwendet.
Detaillierte Informationen über die unterschiedliche Ausgestaltung der Zonen gibt die interaktive Karte auf der Website www.lowemissionzones.eu.
Powerpoint zur Berliner Umweltzone: Konzept, Wirkung, Umsetzung
Die LEZ in Europa (pdf in Englisch, 32 kB)