Die Kantone sind dazu verpflichtet, auf Basis der Luftreinhalteverordnung LRV einen Massnahmenplan vorzubereiten und vorzustellen.
Bezüglich Immissionen haben die Kantone die Aufgabe, den aktuellen Stand, die Intensität und die Entwicklung der Luftverschmutzung auf ihrem Territorium zu überwachen. Vom Bundesamt für Umwelt BAFU bekommen sie entsprechende Empfehlungen betreffend geeigneter Luftreinhalte-Massnahmen.
Gestützt auf die Luftreinhalteverordnung (LRV) erarbeiten die Kantone Massnahmenpläne gegen übermässige Immissionen. Die Massnahmenpläne müssen namentlich Angaben zur Verteilung der Emissionen auf die verschiedenen Quellen beinhalten.
Die Kantone sind sowohl für die Konzeption der Massnahmenpläne zuständig als auch für deren Umsetzung. Sie kontrollieren regelmässig die Wirksamkeit der Massnahmen, passen die Pläne nötigenfalls an und informieren die Öffentlichkeit darüber. Umfasst ein kantonaler LRV-Plan Massnahmen, die in die Kompetenz des Bundes fallen, so unterbreitet der Kanton den Plan dem Bundesrat und stellt entsprechende Anträge.
Sie benötigen ein aktuelles «Adobe Flash»-Plugin, damit Sie diese Inhalte betrachten können. Klicken Sie hier, um diese kostenlose Software via Website www.adobe.com zu installieren.
Eine interpolierte Karte zur aktuellen Feinstaubbelastung in der Schweiz stellt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zur Verfügung. Die Karte basiert auf den Mittelwerten der letzten 24 Stunden.
PM10-Karte Schweiz