Grenzgänger sind gleich zweimal dazu verpflichtet, Steuern zu zahlen. Grenzgänger in der Schweiz sind sowohl in Deutschland aber auch in der Schweiz steuerpflichtig. Die Gehälter in der Schweiz sind sehr hoch. Wer in der Schweiz arbeiten kann, verdient – je nach Branche – doppelt so viel wie Deutschland. Immer mehr Menschen suchen in der Schweiz nach einem Arbeitsplatz. Im Jahr 2019 pendelten mehr als 61.000 Menschen für die Arbeit in die Schweiz. Hier gibt es aber einiges zu beachten. Ein Anwalt in Steuerrecht kann hier sehr hilfreich sein.
Einkommenssteuer an den deutschen Fiskus
Die Regeln für die Besteuerung der Löhne ist in der Schweiz kompliziert, besonders da die Schweiz kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist. Hier gilt das Doppelbesteuerungsabkommen – dieses hält die steuerlichen Besonderheiten bei Grenzgänger fest. Ein Gesetz besagt zum Beispiel, dass das Einkommen vom Staat besteuert wird in welchem man lebt und nicht wie in anderen EU-Ländern üblich, von jenem Staat, in welchem der Arbeitsplatz liegt. Wer also in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgeht und in Deutschland lebt, zahlt die Einkommenssteuer an den deutschen Fiskus.
Die Schweiz zweigt sich 4,5 Prozent vom Gehalt ab
Nichtsdestotrotz muss man auch in der Schweiz Abgaben leisten. Denn die Schweiz behält vom Bruttoarbeitslohn eine Steuer von 4,5 Prozent ein – diese Steuer wird als Quellensteuer bezeichnet. Dieser Betrag wird in Deutschland auf die Einkommenssteuer angerechnet. Für Beamten und Angestellte des Öffentlichen Dienstes gibt es hier keine Sonderregelung. Diese werden genauso wie alle anderen Grenzgänger behandelt.
Die deutschen Arbeiter müssen dem Arbeitgeber eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen, ansonsten behält das Finanzamt in der Schweiz den gesamten Steuerbetrag. In der Steuererklärung werden alle Beträge nicht in Euro angegeben, sondern in Schweizer Franken. Das Finanzamt übernimmt dann eine jahresbezogene Umrechnung in Euro, welche sich an den Wechselkurs orientiert, welcher in dem Jahr galt, als der Lohn erzielt wurden. Dementsprechend steigt der Steuersatz in Deutschland, wenn der Schweizer Franken steigt.
Die Rente für Grenzgänger
Jeder in der Schweiz arbeitenden Mensch zahlt automatisch sein Teil in die Rentenkasse ein. Generell unterscheidet man zwischen der gesetzlich verpflichtenden staatlichen Vorsorge im Zuge der Alters- und Hinterlassens-Versicherung und der beruflichen Vorsorge über den Arbeitgeber. Die letzte Versicherung wird als Pensionskasse bezeichnet. Im Jahr 2005 fand eine Rentenreform statt und hat auch Veränderungen für Grenzgänger mitgebracht. Seit der Reform werden alle Zahlungen aus der Schweizer Rentenkasse von einer nachgelagerten Besteuerung betroffen. Somit wird die Rente bei der Auszahlung in Deutschland nach bestimmten Regelungen besteuert.